Objekt des Monats

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ETW HAS 0324 EG

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmerkung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden und werden vom Kunden in vollem Umfang anerkannt. Durch dieses vorformulierte Regelwerk wird der Vertragsabschluss vereinfacht und beschleunigt. Für Kaufleute im Sinne des HGB gelten sie auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

§ 1 Geltung

Mit der Verwendung der durch die Kopp Immobilien Service GmbH übermittelten Angaben über Objektangebote, Exposés, Informationen zu Objekten oder Besichtigungen kommt es zwischen der Kopp Immobilien Service GmbH und dem Angebotsempfänger (Maklerkunde) zu einem Maklervertrag über das angebotene Objekt. Bestandteil dieses Vertrages sind die AGB der Kopp Immobilien Service GmbH, die vom Kunden anerkannt werden.

§ 2 Vertraulichkeitsklausel / Weitergabeverbot

Sämtliche von der Kopp Immobilien Service GmbH erbrachten Informationen, insbesondere Angebote, Exposés, Informationen einschließlich der Objektnachweise und deren Inhalt sind ausdrücklich nur für den jeweiligen, im Objektnachweis namentlich genannten Kunden bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur gestattet, wenn eine ausdrückliche Zustimmung in Schriftform unter namentlicher Nennung des Dritten, von der Kopp Immobilien Service GmbH vorliegt. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der Kopp Immobilien Service GmbH wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

§ 3 Provision

Die Übermittlung/Bekanntgabe von Informationen zu unseren Objekten, einschließlich Besichtigungen und Verhandlungen sind für den Maklerkunden/Auftraggeber kostenfrei. Die Übermittlung/Bekanntgabe der Objektadresse und/oder des Anbieters (=Nachweis) geschieht aber unter dem ausdrücklichen Hinweis auf die Provisionsforderung der Kopp Immobilien Service GmbH, sollte es zum Ankauf bzw. zur Anmietung kommen. Mit Nachweis der Objektadresse und/oder des Anbieters wird aus dem Maklerkunden auch ein Auftraggeber, da er die Kopp Immobilien Service GmbH damit beauftragt, ihn in die Lage zu versetzen, ein Objekt von außen oder innen zu besichtigen und/oder ihm die Möglichkeit zu verschaffen, das Objekt zu erwerben, zu mieten bzw. zu pachten. Unser Provisionsanspruch entsteht aber erst, sobald aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlungsarbeit ein Hauptvertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit unserer Maklertätigkeit. In diesem Fall ist die Provision verdient und fällig mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages oder gültigen Miet- bzw. Pachtvertrages. Zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages, dessen Datum auch Rechnungsdatum ist. Die Kopp Immobilien Service GmbH hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme der Kopp Immobilien Service GmbH, so ist der Kunde verpflichtet, der Kopp Immobilien Service GmbH unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrages und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen. Die Provision errechnet sich aus dem notariell beglaubigten Kaufpreis bzw. der Kaltmiete des Objektes. Mit dem neuen Gesetz der Provisionsteilung vom 23.12.2020 hat sich für die Käufer und Verkäufer folgendes geändert: Für den privaten Verkauf und Kauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern (auch mit Einliegerwohnung) gilt die gesetzlich verpflichtende Provisionsteilung. Wenn die Gesamtmaklercourtage z.B. 4 % plus Mehrwertsteuer beträgt, wird sie nun zu gleichen Teilen auf den Verkäufer und Käufer aufgeteilt, also jeweils 2 % plus Mehrwertsteuer. Egal wie hoch die Gesamtcourtage ist, sie wird immer zu gleichen Teilen von Verkäufer und Käufer übernommen. Diese Regelung gilt nicht für Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeobjekte. Hier ist die Courtageregelung frei verhandelbar mit dem Verkäufer.
Kauft eine Firma oder ein gewerblich handelnder Kunde ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung, entfällt die Regelung zur Courtageteilung ebenfalls. Die Courtagezahlung ist fällig und zahlbar mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages.
Die Vermietungsprovision  beträgt bei Wohnimmobilien 2 Monatskaltmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Gewerbeimmobilien 3 Monatskaltmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei der Vermietung gilt das 2014 vom Bundestag verabschiedete Bestellerprinzip. Dies bedeutet, dass derjenige die Vermietungscourtage zahlt, der uns als Maklerunternehmen beauftragt. Alle Aufträge bedürfen seit dem 23.12.2020 der Schriftform.

§ 4 Ersatz und Folgegeschäfte

Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z.B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der von der Kopp Immobilien Service GmbH entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht notwendig, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig, im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen, sein muss.

§ 5 Vorkenntnis

Sollte dem Maklerkunden das ihm von der Kopp Immobilien Service GmbH angebotene Objekt schon bekannt sein, so ist er verpflichtet dies unverzüglich, spätestens vor einer Besichtigung des entsprechenden Objektes mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er der Kopp Immobilien Service GmbH alle Aufwendungen zu ersetzen und jeglichen Schadensersatz auszugleichen, die durch sein Verschweigen oder den verspäteten Hinweis entstehen.

§ 6 Doppeltätigkeit

Die Kopp Immobilien Service GmbH darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer entgeltlich oder unentgeltlich tätig werden. Dabei sind die im BGB festgelegten Grundsätze nach Treu und Glauben zu befolgen.

§ 7 Datenschutz

Der Veräußerer/Vermieter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Kopp Immobilien Service GmbH, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten. Die Daten werden ausschließlich nur für diese Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden eingehalten.

§ 8 Haftungsbegrenzung

Die Kopp Immobilien Service GmbH weist darauf hin, dass die von ihr weitergegebenen Objektinformationen vom Veräußerer, Vermieter bzw. von einem vom Veräußerer/Vermieter beauftragten Dritten stammen und von ihr als Vermittler auf ihre Richtigkeit nicht überprüft werden müssen. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Die Kopp Immobilien Service GmbH, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, die diese Informationen nur weitergeben, übernehmen für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung. Die Haftung wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

§ 9 Informationspflicht

Der Veräußerer/Vermieter der die Kopp Immobilien Service GmbH mit einer Maklerver-kaufserlaubnis / Vermietungserlaubnis beauftragt hat, verpflichtet sich, vor Abschluss eines beabsichtigten Kauf- / Miet- / Pachtvertrages unter Angabe des Namens und der An-schrift des vorgesehenen Vertragspartners bei der Kopp Immobilien Service GmbH rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch die Tätigkeit des veranlasst wurde. Der Veräußerer/Vermieter erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungs-eigentümer zustehen.

§ 10 Aufwendungsersatz

Die Kopp Immobilien Service GmbH hat Anspruch auf den Ersatz nachgewiesener Aufwendungen, wenn der Auftraggeber die Veräußerungs-/Vermietungs-/Verpachtungs-absicht vorzeitig aufgibt oder erschwert oder durch Änderungen seiner Bedingungen die Erfüllung dieses Auftrages unmöglich macht. Aufwendungen die hierunter fallen sind z. B. Kosten für Inserate, Exposés, Objektbesichtigungen, Telefon, Telefax, Porto, etwaiger Eingabekosten ins Internet und in ähnlichen Kommunikationsmedien, sowie Fahrtkosten.

§ 11 Widerrufsrecht

Der Auftraggeber kann die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 §2 i.V.m. §1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Kopp Immobilien Service GmbH, Rekumer Straße 48, 45721 Haltern. Besondere Hinweise: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vollständig erfüllt ist, bevor dieser sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

§ 12 Gerichtsstand

Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

Widerrufsbelehrung

Jeder Kunde hat seit dem 13.06.2014 das Recht, einen Maklervertrag binnen 14-Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Firma Kopp Immobilien Service GmbH, Rekumer Straße 48, 45721 Haltern am See, Telefon 02364 / 50 78 92 2, Fax 02364 / 50 78 92 3, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, ein Telefax oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.

Ein Muster-Widerrufsformular, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist, finden Sie am Ende dieser Seite oder als Anhang in der Bestätigungsmail zu Ihrer Anfrage.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der den Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Maklervertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Während dieser Frist werden wir noch nicht für Sie tätig, es sei denn, Sie haben uns Ihre ausdrückliche, positive Zustimmung schriftlich,  in Form eines Immobilienauftrages gegeben, den wir Ihnen nach dem ersten Kontakt zur Verfügung stellen.

Erst nach Erhalt einer positiven, schriftlichen Antwort, übermitteln wir Ihnen die Adress- und Kontaktdaten der Immobilie oder vereinbaren einen Besichtigungstermin.

Der Immobilien Sonntag – ein besonderer Tag für Ihre Immobilie

Was genau ist ein „Immobilien Sonntag“?

Der „Immobilien Sonntag“ ist eine Vermarktungsstrategie, die dazu beitragen soll, dass eine Immobilie, die zum Verkauf steht, einer größeren Auswahl an Kaufinteressenten zugänglich gemacht wird. Bevorzugt wird der „Immobilien Sonntag“, der durchaus auch mal ein Samstag sein kann, bei leerstehenden Objekten gemacht. Aber auch Besitzer bewohnter Objekte können von dieser vielversprechenden Vermarktungsform Gebrauch machen.

Mit dieser Verkaufsstrategie sind die Amerikaner, Holländer und Engländer schon lange sehr erfolgreich und nennen diese Art von Besichtigung „Open-House“, da dieser Tag ähnlich wie ein Tag der offenen Tür abläuft, zeitlich aber auf vier Stunden begrenzt wird. Hierbei ist nicht nur die Durchführung des Termins selbst entscheidend, sondern vor allem Vorbereitungsarbeiten, die von uns als Maklerunternehmen, vorab geleistet werden müssen, wie die richtige Terminwahl, die Ankündigung in verschiedenen Medien, sowie die Einladungen zu diesem Termin. Dazu eigenen sich gezielte Mailingaktionen an bestimmte Zielgruppen, an Maklerkollegen, mit denen Kooperationen bestehen, damit ein größerer Kundenkreis angesprochen werden kann. Ergänzt wird das Ganze durch eine groß gestreute, aber kontrollierte Bewerbung, zusätzlich zur der allgemeinen Bekanntmachung, wie z.B. durch Immobilienpostkarten, Aushänge, Flyerverteilungen, Schilder und mehr.

Entscheidend für den abschließenden Erfolg ist die professionelle und erfahrene Durchführung eines „Immobilien Sonntags“, denn nur so besteht die Möglichkeit, schnell zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen. Werden hierbei Fehler gemacht, hinterlässt eine Immobilie schnell einen falschen Eindruck am Markt und wird, zumindest für einen gewissen Zeitraum, nahezu unverkäuflich. Darum lassen Sie sich von uns beraten über die Möglichkeiten der Durchführung und der Chance eines guten Verkaufsergebnisses.

Sie wünschen weitere Informationen? Rufen Sie uns einfach an unter 02364 – 50 78 92 2, wir beraten Sie gerne!

Wichtig für Verkäufer:

Ihre Immobilie ist einzigartig & wertvoll – zu wertvoll für Selbstversuche – Sie haben die Wahl

Immobilienverkauf - ist doch ganz einfach! Das dachten sich schon viele Eigentümer und wurden eines Besseren belehrt. Manchmal ohne finanziellen Verlust, aber manchmal auch mit erheblichem Verlust, was zu verhindern gewesen wäre. Mit oder ohne Makler verkaufen … Sie haben die Wahl – aber keine Kosten

Was bedeutet Immobilienverkauf?

Perfektes Marketing, Sicherheit und Diskretion, gesicherte Finanzierung beim Käufer,  schnelle & professionelle Abwicklung der Formalitäten und Verkauf zum  besten Preis!

Der Preis – Was ist Ihre Immobilie denn wirklich wert?

Wenn Sie Ihre Immobilie zu billig anbieten, verlieren Sie bares Geld.

Wenn Sie Ihre Immobilie zu teuer anbieten, verlieren Sie ebenfalls bares Geld, denn damit wird Ihre Immobilie zu leicht „verbrannt“  und für einen gewissen Zeitraum nur schwer verkäuflich. Sie haben die Wahl!

Den Interessenten zu finden, der für Ihre Immobilie den höchsten Preis zahlt,. Diesen zu finden, setzt ein professionelles Marketing voraus. Dieses und mehr leisten wir für Sie.

Bonität – Können Ihre Interessenten auch bezahlen?

Können Ihre Interessenten auch bezahlen? Woher wissen Sie, ob Ihre Kaufinteressenten auch wirklich kaufen wollen und nicht nur  einfach ein bisschen  „Immobilien anschauen“  wollen? Wir haben Möglichkeiten dies im Vorfeld auszuschließen und Ihre Immobilie nur potenziellen Interessenten zugänglich zu machen. Sie haben die Wahl!

Die Kaufentscheidung – Alle wollen kaufen, aber keiner kauft!

Was tun, wenn sich Ihre Interessenten nicht entscheiden können oder wollen, sich keiner mehr meldet, oder Sie hingehalten werden und alle hoffnungsvollen „Käufer“ sind plötzlich unentschlossen und alles verläuft im Sande? Keiner mehr da!? Dies lässt sich mit dem nötigen Fachwissen verhindern und aus einem Interessenten wird dann doch ein potenzieller Käufer. Was wollen Sie? Sie haben die Wahl!

Und dann kommen die Fragen. Kaufabwicklung, Finanzierung, Unterlagen, Rechtsfragen, korrekte Weitergabe von Informationen, um Klagen vorzubeugen, steuerliche Fragen … und … und … und … Sie möchten das alles alleine machen? Sie haben die Wahl!

Immobilienverkauf ist Vertrauenssache und wir Ihr Partner, dem Sie vertrauen können.

Wählen Sie! Am besten unsere Nummer: 02364 – 50 78 92 2 und lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten